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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

​Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

 

Allgemeines

 

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-up Artist und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zu Stande. 

 

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung oder Gutscheinausstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Ein Skonto wird nicht gewährt.

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Terminbuchungen

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Eine Buchung stellt eine für den Make-up Artist und den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin verbindliche Auftragserteilung dar. Die Buchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Make-up Artist an den Auftraggeber/die Auftraggeberin. Im Falle einer Buchung steht dem Make-up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 10 Werktage (für Brautstsylings gilt eine andere Regelung gilt, siehe unten) vor dem vereinbarten Termin schriftlich oder telefonisch mitgeteilt wurde.


Der Make-up Artist kann entweder für die angebotenen Pakete (zu festen Pauschalpreisen) oder für die angebotenen Dienstleistungen, stunden- oder tageweise (8 Stunden) gebucht werden. Die entsprechenden Stunden- und Tagessätze können der Preisliste entnommen werden. Es werden daher Pauschal-, Stunden-, oder Tageshonorare vereinbart. Für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen werden zusätzlich anfallende Arbeitszeiten gemäß den in der Preisliste aufgeführten Sätzen berechnet.

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Fremd- und Nebenkosten

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Bei einer Festbuchung im B2B-Bereich hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artists) nach den steuerlichen Vorschriften zu tragen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

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Anreise

 

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage hierfür sind die in der Preisliste genannten Stunden- und Tagessätze.

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Gestalterische Auffassung

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Der/die Auftraggeber/in bzw. ein von ihm/ihr Bevollmächtigte/r ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine/ihre Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-up Artists zu geben. Sofern weder der/die Auftraggeber/in selbst noch ein/e Bevollmächtigte/r bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.


Kritik an der Leistung des Make-up Artists muss der/die Auftraggeber/in unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er/sie dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.

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Honorar

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Das Honorar des Make-up Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim         Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artists unzulässig.

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus einem triftigen Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag nicht mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, sind das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu zahlen.         

 

 

Brautstylings

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Der Vertrag über ein Brautstyling kommt durch die verbindliche Terminreservierung durch die Kundin (schriftliche Terminbestätigung durch die Make-up Artistin) und der damit verbundenen Anzahlung zustande. Der Vertrag gilt für alle im jeweils gebuchten Brautpaket angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchten Leistungen. Diese Leistungen umfassen Braut Make-up und Brautfrisur (und evtl. das Kleben von künstlichen Wimpern) sowie, falls vereinbart, zusätzliche Hairstylings und/oder Make-ups für sonstige Personen.

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Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram) oder Whatsapp.

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Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen. Zusätzliche Kosten werden für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,70€ festgelegt. Für Entfernungen im Umkreis von 5km (von der Geschäftsadresse der Stylistin aus) fallen keine Fahrtkosten an. Zusätzliche Stylings werden ebenfalls separat berechnet. Der Restbetrag inkl. aller sonstigen Kosten ist spätestens 7 Tage nach dem Hochzeitstermin zu überweisen. Bei einer Stornierung des vereinbarten Auftrags inkl. aller vereinbarten Zusatzleistungen durch den Kunden fallen folgende Stornierungskosten an:

 

Stornierung bis zu 3 Monate vorher - 25% des Auftragswertes

Stornierung bis zu 2 Monate vorher - 50% des Auftragswertes

Stornierung bis zu 10 Tage vorher - 75% des Auftragswertes

Stornierung in weniger als 10 Tagen vorher - 100% des Auftragswertes

 

Diese Staffelung gilt ab 3 Monaten vor dem Hochzeitstermin. In diesen Fällen sind die Beträge mit der Stornierung sofort fällig. Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Mit der Buchung der Leistungen wird ein festes Zeitfenster für die Braut freigehalten, welches für andere Kundinnen dann nicht mehr zur Verfügung steht. Des Weiteren ist es leider in den allermeisten Fällen nicht möglich, nach Absage dieses Zeitfenster kurzfristig neu zu vergeben.

 

Sollte die Make-Up Artistin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird sie sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für einen möglichen Schaden haftet die Make-up Artistin nicht.

 

Die Make-Up Artistin kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten.

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Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings und nur durch die Braut selbst zu melden, um der Make-up Artistin die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
 

 

TfP-/Testshootings

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Für so genannte TfP- oder Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Make-up Artist für seine Mitwirkung an einem TfP-/Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung)  kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Shootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. z Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Make-up Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Leistungen des Make-up Artists im Rahmen eines TfP-/Testshootings oder -drehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken oder zur Eigenwerbung der beteiligten Dienstleister (Model, Fotografi/in etc.) genutzt werden.

 

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make-up Artists dürfen die bei oben genannten Shootings bzw. Drehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung  gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Make-up Artists gesondert zu vergüten.

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​Haftung

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Alle Produkte von Make-Up by SarahLena sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der/die Kunde/Kundin von Unverträglichkeiten wissen und eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, ist es ratsam diese auch zu verwenden. In diesem Fall ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, die Make-up Artistin vorab hierüber in Kenntnis zu setzen. Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.



Namensnennung


Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes, die über den Privatgebrauch hinaus geht (einschließlich TfP-/Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der/die Auftraggeber/in stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

 

 

Verjährung

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Sämtliche vertraglichen Ansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin gegen den Make-up Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
 

 

Verwendung von Bildmaterial


Der Make-up Artist ist mit schriftlicher Einverständnis seitens des/der Auftraggebers/Auftraggeberin dazu berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger (bzw. Abzüge und Kopien davon), für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur       Eigenwerbung zu nutzen (Soziale Medien, Webseite, Flyer usw.). Für diesen Fall steht der/die Auftraggeber/in auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make-up Artist einverstanden ist/sind.

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Salvatorische Klausel

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Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.                 
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

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